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BVerfG: Ungleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern im Grunderwerbsteuerrecht verfassungswidrig
Der Gesetzgeber hat die eingetragenen Lebenspartner den Ehegatten hinsichtlich sämtlicher für sie geltenden grunderwerbsteuerlichen Befreiungen gleichgestellt. Dies geschah mit dem am 14. Dezember 2010 in Kraft getretenen Jahressteuergesetz 2010. Rückwirkend gilt diese Neufassung des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) jedoch nicht. Sie ist auf Erwerbsvorgänge nach dem 13. Dezember 2010 beschränkt. (Beschluss vom 18.07.2012, 1 Bvl 16/11)
Die gesamte Pressemitteilung gibt es hier:
Bundesverfassungsgericht - Pressemitteilung vom 03.08.2012
Inwieweit sich die Regelung auf Ihre eigene Situation auswirkt, bespreche ich gern in einem persönlichen Gespräch.
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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