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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (132 Worte)

Benzinkosten zu hoch? - Fahrgemeinschaft bilden!

Der März 2012 war der teuerste Tank-Monat aller Zeiten: Ein Liter Superbenzin kostete im Monatsdurchschnitt 1,68 Euro und ein Liter Diesel 1,53 Euro.

In dieser Situation bieten sich Fahrgemeinschaften mit anderen Personen an. Das spart nicht nur Spritkosten, sondern obendrein noch Steuern. Denn jedes Mitglied der Fahrgemeinschaft kann die Entfernungspauschale als Werbungskosten absetzen. Dabei spielt es keine Rolle, wer fährt und wer bloß mitfährt. Eine Umwegstrecke zum Abholen und Zurückbringen der Mitfahrer darf jedoch nicht in die Entfernungsberechnung einbezogen werden.

Für jeden Umwegkilometer, den der Fahrer allein im Auto sitzt, können 0,30 EUR und für Umwegkilometer, bei denen der Mitfahrer im Auto sitzt, 0,32 EUR abgezogen werden. Verbleibt von der Mitnahmevergütung nach Abzug der Werbungskosten ein Betrag von weniger als 256 EUR, ist dieser Betrag steuerfrei.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

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Montag, 06. Mai 2024

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