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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (157 Worte)

Umsatzsteuerschuld mindern durch Kundenrabatte?

Umsatzsteuerrechtlich erbringt das Reisebüro eine steuerpflichtige Vermittlungsleistung gegenüber dem Reiseveranstalter. Gewährt es dem Reisekunden einen Preisnachlass, durch Weitergabe der verdienten Vermittlungsprovision , stellt sich die Frage, ob die Zahlung an den Reisekunden das Entgelt für die an den Reiseveranstalter erbrachte Vermittlungsleistung mindert.

"Für diese Art von Minderung spricht, dass sich die Aufwendungen des Reisekunden für die Reise durch den Preisnachlass mindern. Gegen eine Minderung kann, so der Bundesfinanzhof (BFH), muss aber auch angeführt werden, dass die Vermittlungsleistung des Reisebüros an den Reiseveranstalter und die Reiseleistung des Reiseveranstalters an den Reisekunden nicht gleichartig sind."

In der Vergangenheit haben die BFH-Richter einer Berechtigung zu einer Minderung der Umsatzsteuerschuld zugestimmt. Ganz ohne Zweifel sehen sie ihr Entscheidungen jedoch nicht, da nicht gewiß ist, ob ihre bisherige Auslegung mit dem Unionsrecht vereinbar sei. Mit der Vorlage (Beschl. v. 26.04.2012, Az. V R 18/11) zum Europäischen Gerichtshofs (EuGH) dürfte es zu einer unionsweiten Vereinheitlichung kommen.

Quelle: plö/LTO
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

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Freitag, 26. April 2024

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