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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (129 Worte)

VIP-Logen: Einladung zu Fußballspielen

Die Fußball-EM im Nachbarland bietet sich geradezu an, gemeinsam mit Geschäftspartnern oder Mitarbeitern das Sportevent im Stadion zu genießen. Folgende steuerliche Grundsätze sollten beachtet werden:

Wer als Unternehmer eine Sportveranstaltung sponsert, erhält neben der Werbemaßnahme wie zum Beispiel Werbebanner oder auf Videoleinwänden als Gegenleistung häufig auch Eintrittskarten für VIP-Logen, die meist neben dem Besuch der Veranstaltung auch zur Bewirtung des Unternehmers sowie seiner Geschäftspartner oder Mitarbeiter berechtigen. In der Regel wird für die Werbung, Eintrittskarten, die Nutzung der VIP-Logen und Bewirtung ein Gesamtpaket mit Gesamtpreis vereinbart. Aus Vereinfachungsgründen könnte es die Finanzverwaltung zulassen, wenn für das Gesamtpaket pauschal aufgeteilt wird in 40 Prozent des Gesamtbetrages für die Werbung, 30 Prozent des Gesamtbetrages für die Bewirtung und 30 Prozent des Gesamtbetrages für Geschenke (Eintrittskarte).

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

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Samstag, 27. April 2024

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