CPM Steuerberater News
Fahrrad als gute Alternative zum Auto?!
Wenn man als Selbstständiger ein Auto überwiegend für betriebliche Zwecke nutzt, kann man die Kosten einschließlich der Anschaffungskosten “von der Steuer absetzen” (als Betriebsausgabe gewinn- und damit steuermindernd absetzen) und damit Steuern sparen. Die private Nutzung wird selbstverständlich gegengerechnet.
Besonders bei den hohen Benzinpreise denken höchstwahrscheinlich immer mehr Selbstständige über die Anschaffung eines Fahrrades als Dienstfahrzeug nach.
Das Einkommensteuergesetz regelt die Absetzung nicht wie bei einer Pkw-Nutzung. Man könnte ja versuchen die Betriebskosten (Pflege, Reparatur) als Betriebsausgaben zu behandeln und die Anschaffungskosten des Fahrrads über einen längeren Zeitraum (6 Jahre) verteilt abzuschreiben. Den privaten Nutzungsanteil könnte man eventuell versuchen wie beim Pkw mit 1% der Anschaffungskosten pro Monat anzusetzen...
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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