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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (119 Worte)

Auch im Ferienjob müssen Steuern gezahlt werden

Auch Schüler und Studenten, die in den Ferien oder nebenher arbeiten, sind Arbeitnehmer und müssen für ihren Arbeitslohn grundsätzlich Steuern zahlen. Hierauf weist die Oberfinanzdirektion (OFD) Koblenz hin.

Ein lediger Studierender (mit Steuerklasse I) müsse schon mehr als 900 Euro im Monat verdienen, um überhaupt Lohnsteuer zu zahlen, so die OFD. Sofern Lohnsteuer gezahlt werde, werde die im Kalenderjahr zu viel gezahlte Lohnsteuer im Rahmen einer Einkommensteuererklärung auf Antrag erstattet.

Da die Steuererklärung für Schüler und Studenten grundsätzlich nicht verpflichtend ist, haben sie vier Jahre Zeit, den Antrag zu stellen. Für die Rückerstattung von Lohnsteuer aus 2012 muss die Steuererklärung also bis spätestens 31.12.2016 beim Wohnsitzfinanzamt eingereicht sein.

Oberfinanzdirektion Koblenz, PM vom 21.06.2012

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

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