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Privatwagen: Sind Unfallkosten Betriebsausgaben?
Als Betriebsausgaben dürfen Selbständige ohne Fahrtenbuch u.U. 30 Cent je betrieblich zurückgelegten Kilometer abziehen. Verursacht ein Unternehmer auf einer betrieblichen Fahrt einen Unfall mit seinem Privatwagen, darf er die Kosten zur Unfallbeseitigung ausnahmsweise neben der Pauschale vom Gewinn abziehen.
Doch was passiert eigentlich, wenn das Auto gar nicht repariert wird?
Man sollte eigentlich meinen, dass ohne Reparatur der Wertverlust des Fahrzeugs durch den Unfall als Betriebsausgabe abgezogen werden darf. Das gilt zumindest beim Werbungskostenabzug, wenn ein Arbeitnehmer auf einer beruflichen Fahrt oder bei der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeit mit seinem Privat-Pkw einen Unfall erleidet. Bis jetzt ignorieren das die Finanzämter und lassen bei Unternehmern für die Wertminderung keine Gewinnminderung zu.
Im Moment läuft jedoch ein Musterprozess am BFH. Sobald eine Entscheidung vorliegt, gibt's eine Info. (Aktenzeichen des Musterprozesses: VIII R 33/09)
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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