CPM Steuerberater News
Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
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Änderungen Privatanteil ab 01.01.2013
Das Jahressteuergesetz 2013 bringt auch Veränderungen hinsichtlich des Privatanteils bei betrieblichen Pkw. Änderungen ergeben sich ab 2013 wie folgt:
- Bei bis zum 31.12.2013 angeschafften Elektro- oder Hybridelektrofahrzeuge wird der Bruttolistenpreis mit 500 EUR pro kWh Speicherkapazität der Batterie gemindert. Dadurch soll die Besteuerung der privaten Nutzung mit einem Verbrennungsmotor gleichgestellt werden.
- Dieser Betrag mindert sich für in den Folgejahren angeschaffte Pkw jährlich um 50 EUR pro kWh Speicherkapazität der Batterie. Grund hierfür sei die fortschreitende technische Entwicklung und der Übergang zur Serienproduktion und die reduzierenden Kosten für die Batteriesysteme. Der pauschale Abzug wird auf höchstens 20 kWh beschränkt. Für bis Ende 2013 angeschaffte Elektro- oder Hybridelektrofahrzeuge ergibt sich somit eine maximale Minderung des Bruttolistenpreises i.H.v. 10 000 EUR.
- Der Höchstbetrag reduziert sich in den Folgejahren jährlich um 500 EUR. Die Ausgangsgröße von 20 kWh Batteriekapazität wird jedoch nicht fortgeführt, weil es durch zukünftige Batteriekapazitäten zur Erhöhung der Reichweite kommt.
- Bei der Fahrtenbuchmethode bleiben die auf die Anschaffung des Akkumulators entfallenden Aufwendungen bei der Ermittlung der Gesamtkosten unberücksichtigt. Die AfA ist entsprechend zu mindern.
- Die Regelung wird zeitlich beschränkt auf den Erwerb von Elektrofahrzeugen bis Ende 2022. Sie gilt auch für Elektro-Pkw, die sich bereits im Betriebsvermögen befinden und für die eine Entnahme oder ein geldwerter Vorteil zu versteuern ist.
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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