CPM Steuerberater News
Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
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Bundesfreiwilligendienst
Das Jahressteuergesetz 2013 bring auch Veränderungen beim Bundesfreiwilligen dient.
Das gezahlte Taschengeld beim Bundesfreiwilligendienst wird künftig ab 01.01.2013 steuerfrei gestellt.
Derzeit monatlich bis zu 336 EUR und weitere Bezüge wie z.B. unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung werden steuerpflichtig, sofern die sog. Bufdis den Grundfreibetrag von jährlich 8.004 EUR übersteigen.
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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