Eingabehilfen öffnen

Skip to main content

CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (151 Worte)

Grunderwerbsteuer und Umsatzsteuer - Schließen diese sich aus?

Die einfachste Lösung ist es doch, wenn man von einem Bauträger ein Grundstück mit dem projektierten Eigenheim kauft. Hierdurch werden zwei Verträge abgeschlossen: Der Kauf eines unbebauten Grundstückes und gleichzeitig der Werkvertrag mit einem Bauunternehmer, der das zukünftige Eigenheim bauen soll.

Solch eine Art des Vertragsabschlusses ist keine Seltenheit. Für das Finanzamt ist dann der Kaufpreis des gesamten Objekts die Grundlage für die Höhe der Grunderwerbsteuer. Zusätzlich zahlen Sie für den Bau des Hauses Umsatzsteuer. Könnte dies eine Doppelbesteuerung sein?

Die Richter des Bundesfinanzhofs haben jetzt zu klären, ob Grunderwerbsteuer nur  für das unbebaute Grundstück zu zahlen ist, auch wenn ein einheitliches Vertragswerk vorliegt.

Von einem einheitlichen Vertragswerk könne nicht ausgegangen werden, wenn kein Zwang (durch den Kauf des Grundstücks) bestehe, einen Vertrag mit einem bestimmten Bauunternehmer abzuschließen. Grunderwerbsteuer fällt dann nur für den unbebauten Grund und Boden an. Das haben Richter am Finanzgericht Düsseldorf entschieden.

(Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf, Aktenzeichen 7K417/10) cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

Stay Informed

When you subscribe to the blog, we will send you an e-mail when there are new updates on the site so you wouldn't miss them.

Ähnliche Beiträge

 

Kommentare

Derzeit gibt es keine Kommentare. Schreibe den ersten Kommentar!
Bereits registriert? Hier einloggen
Sonntag, 28. April 2024

Sicherheitscode (Captcha)