CPM Steuerberater News
Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
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Was ist eine Betriebskostenpauschale?
Die Finanzverwaltung lässt für bestimmte Berufsgruppen pauschalierte Betriebsausgaben zu.
Bei einer hauptberuflichen selbstständigen, schriftstellerischen oder journalistischen Tätigkeit ist es möglich 30 Prozent der Betriebseinnahmen aus dieser Tätigkeit anzusetzen.
Es können mit dieser sogennanten Betriebskostenpauschale jedoch höchstens 2.455 Euro im Jahr geltend gemacht werden. Bei einer wissenschaftlichen, künstlerischen oder schriftstellerischen Nebentätigkeit, können 25 Prozent der Betriebseinnahmen aber höchstens 614 Euro jährlich geltend gemacht werden, wenn diese Einnahmen nicht zu den steuerfreien Einnahmen im Sinne des §3 Nr 26 Einkommensteuergesetz gehören.
Bei weiteren Fragen zur Gewinnermittlung als Freiberufler stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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