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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (139 Worte)

Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung § 7g EStG

Der Gesetzgeber plant zur Zeit die Änderung des § 7g Abs. 5 EStG ab 2024.

Diese Vorschrift lässt eine Sonderabschreibung für Unternehmen zu mit einem Gewinn von maximal 200.000 € pro Wirtschaftsjahr.

Bislang war es möglich eine Sonderabschreibung im Jahr der Anschaffung und in den 4 Folgejahren in Höhe von insgesamt 20% gewinnmindernd geltend zu machen.

Diese Möglichkeit soll nun erweitert werden auf 50% für alle ab 2024 angeschafften beweglichen Wirtschaftsgüter mit überwiegend betrieblicher Nutzung.

Damit ergäbe sich die Möglichkeit der Bildung eines Investitionsabzugsbetrages gemäß § 7g Abs. 1 EStG iHv 50% der voraussichtlichen Anschaffungskosten zumindest im Vorjahr der Anschaffung.

Im Jahr der Anschaffung gäbe es dann die Möglichkeit der Nutzung der Sonderabschreibung gemäß § 7g Abs. 5 EStG ebenfalls von 50% der Anschaffung...

Das überwiegend betrieblich genutzte bewegliche Wirtschaftsgut wäre somit im Jahr der Anschaffung dann komplett abgeschrieben.

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Samstag, 27. April 2024

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