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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (124 Worte)

Gewerbesteuer bei mehreren Betrieben

Gewerbetreibender mit mehreren Betrieben verschiedener Art

Unterhält ein Gewerbetreibender mehrere Betriebe unterschiedlicher Art, dann steht ihm für jeden Betrieb der Gewerbesteuerfreibetrag in Höhe von € 24.500,00 zu.

Für jeden Gewerbebetrieb muss eine eigene Gewerbesteuererklärung abgegeben werden.

Besonders relevant ist die Aufteilung der Betriebe in verschiedene Bereiche bei Gewerbesteuerhebesätzen der Gemeinden, in denen sich die Betriebe befinden, über 400% liegen oder wenn bei den Gewerbebetrieben stark schwankende Einkünfte vorliegen.

Denn die Gewerbesteuer ist anrechenbar gegen die zu zahlende Einkommensteuer.

Ergibt sich bei der Einkommensberechnung keine Einkommensteuer, kann auch praktisch keine Gewerbesteuer angerechnet werden. In diesem Fall verpufft die gezahlte Gewerbesteuer. Dies kann der Fall sein, wenn Gewinne und Verluste aus den verschiedenen Gewerbebetrieben saldiert zu keinem zu versteuerndem Einkommen und daher zu keiner Einkommensteuer führen.

 

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Sonntag, 28. April 2024

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