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Die Finanzverwaltung hat mit einem BMF-Schreiben vom 26.02.2021 das Wahlrecht eingeführt, die Nutzungsdauer für die begünstigten materiellen Wirtschaftsgüter „Computerhardware“ sowie die begünstigten immaterielle Wirtschaftsgüter „Betriebs- und Anwendersoftware“ mit einem Jahr anzuwenden.
Das vollständige BMF-Schreiben lesen Sie bitte hier.
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