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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.


Transparenzhinweis gemäß Art. 50 EU AI Act: Dieser Beitrag wurde ganz oder teilweise mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt und anschließend redaktionell geprüft. Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung.

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1 Minuten Lesezeit (132 Worte)

neue Behinderten Pauschbeträge

Durch das neue Behinderten-Pauschbetragsgesetz vom 09.12.2020 wurden die einkommensteuerlichen Ermäßigungen für Behinderte deutlich verbessert.

Zum 01.01.2021 sind folgende Änderungen in Kraft getreten:

  • § 33b Abs. 3 EStG - Verdopplung der Pauschbeträge, Erweiterung der Staffelung
  • § 33b Abs. 2 EStG - Verzicht auf zusätzliche Anspruchsvorausetzungen bei "Minderbehinderten" (Grad der Behinderung unter 50%)
  • § 33b Abs. 6 EStG - Erhöhung des Pflegepauschbetrages für Pflegepersonen mit Pflegegrad 4 und 5 von 924€ auf 1.800€
  • § 33b Abs. 6 EStG - Einführung des Pflegepauschbetrages für Pflegepersonen mit Pflegegrad 2 von 600€ und 3 von 1.100€
  • § 33b Abs. 2a EStG - Einführung einer behinderungsbedingten Fahrtkostenpauschale

Den vollständigen § 33b ESt lesen Sie bitte hier.

Habne Sie weiterführende Fragen zu dieser Thematik oder benötigen Sie Hilfe bei der steueroptimalen Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung, sprechen Sie mich gern an.

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Sonntag, 23. August 2026

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