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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (219 Worte)

Zinsen aus Anschaffung von GmbH-Anteilen

Sind die Zinsen aufgrund eines Darlehens zur Anschaffung von Anteilen an einer GmbH abziehbare Werbungskosten oder Betriebsausgaben?

Wenn die Anschaffung von GmbH-Anteilen im Privatvermögen fremdfinanziert ist, stellen die Finanzierungskosten für das Refinanzierungsdarlehen, dem Grunde nach Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG dar.

Ab 2009 ein Abzug von tatsächlichen Werbungskosten jedoch angesichts der Abgeltungsbesteuerung nicht mehr möglich.

Ab 2009 ist der Abzug von Werbungskosten auf den Sparer-Pauschbetrag nach § 20 Abs. 9 EStG begrenzt.

Jedoch gibt es hierbei eine nutzbare Ausnahme:

Steuerpflichtige können anstelle des Abgeltungssteuer iHv 25 % die tarifliche Besteuerung ihrer Einkünfte wählen.

Hierfür müssen jedoch 2 Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Beteiligung an der Kapitalgesellschaft beträgt mindestens 25 % oder
  • Beteiligung an der Kapitalgesellschaft beträgt mindestens 1 % und eine berufliche Tätigkeit bei der GmbH wird ausgeübt.

Durch Ausübung dieser Option durch ausdrücklichen Antrag werden die Schuldzinsen als Werbungskosten zu 60% abzugsfähig. Die Einnahmen sind aber auch mit dem individuellen Steuertarif zu 60% nach dem Teileinkünfteverfahren zu versteuern.

Dieser ausdrückliche Antrag gilt, wenn er nicht vorher widerrufen wird, für das Jahr des Antrags und die folgenden 4 Jahre.

Werden die GmbH-Anteile hingegen in einem Betriebsvermögen gehalten, sind die Aufwendungen der Refinanzierung Betriebsausgaben bzw. Sonderbetriebsausgaben.

Eine Abzugsfähigkeit ist gegeben vorbehaltlich einer Einschränkung aus der sog. Zinsschranke und bei Personengesellschaften begrenzt auf 60 % nach dem Teileinkünfteverfahren.

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Freitag, 19. April 2024

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