CPM Steuerberater News
Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
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Das neue Transparenzregister
Am 26.06.2017 trat das neue Geldwäschegesetz (GWG) in Kraft. Durch dieses neue Gesetz ist unter anderem das Transparenzregister eingeführt worden.
Ziel des neuen Transparenzregisters ist es, alle diejenigen Personen zu erfassen, die wirtschaftlich hinter juristischen Personen, Trusts und Treuhandgestaltungen. Es dient der Erfassung und Zugänglichmachung von Angaben über die eigentlich wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen des Privatrechts, Trusts, eingetragenen Personengesellschaften, unselbständigen Stiftungen und vergleichbaren Rechtsgestaltungen.Ausgenommen sind die wirtschaftlich Berechtigten von Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR).
Die entsprechenden Angaben hierfür sind bis zum 01.10.2017 über das Internetportal des Transparenzregisters zu melden. Registrierpflichtig sind alle im Inland eingetragenen Rechtsträger.
Wirtschaftlich Berechtigter entsprechend des GWG sind alle natürlichen Personen, die unmittelbar oder mittelbar- mehr als 25% der Kapitalanteile hält,
- mehr als 25% der Stimmrechte kontrolliert oder
- auf vergleichbare Weise, z.B. durch Treuhandvereinbarungen oder Stimmbindungsvereinbarungen, Kontrolle ausüben kann.
- Vorname, Nachname,
- Geburtsdatum,
- Wohnort,
- Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses.
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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