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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (67 Worte)

Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2017

Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Leitlinie für den Mindestunterhaltsbedarf von Unterhaltsberechtigten.

Die Düsseldorfer Tabelle beruht auf Koordinierungsgesprächen zwischen Richterinnen und Richtern der Familiensenate der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Köln, Hamm, der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. sowie einer Umfrage bei den übrigen Oberlandesgerichten.

Ab dem 01.01.2017 haben sich die Mindestunterhalte für Kinder erhöht. Die Düsseldorfer Tabelle kann beim OLG Düsseldorf abgerufen werden - hier.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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Freitag, 26. April 2024

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