CPM Steuerberater News
Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (127 Worte)
häusliches Arbeitszimmer
Der BFH hatte sich in einem Urteil vom 26.02.2014 (VI R 11/12) erneut zur Abzugsfähigkeit eines häuslichen Arbeitszimmers zu äußern, wenn das zur Verfügung gestellte Zimmer nicht nutzbar ist.
In den Leitsätzen wurde das Urteil wie folgt zusammengefasst:
- Ein anderer Arbeitsplatz steht erst dann zur Verfügung, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Arbeitsplatz tatsächlich zugewiesen hat.
- Ein Raum ist nicht zur Erledigung büromäßiger Arbeiten geeignet, wenn wegen Sanierungsbedarfs Gesundheitsgefahr besteht.
Es ist also notwendig, dass das zur Verfügung gestellte Arbeitszimmer auch wirklich nutzbar ist.
Haben Sie Fragen zu dieser Thematik, sprechen Sie mich gern an.
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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