CPM Steuerberater News
einkommensteuerlicher Verlustrücktrag
Der mögliche einkommensteuerliche Verlustrücktrag ist ab dem Veranlagungszeitraum 2013 von € 511.500,00 auf € 1.000.000,00 erweitert worden. Bei Zusammenveranlagung wirkt der doppelte Betrag (§ 10d Abs. 1 S. 1 EStG).
Nicht ausgeglichene negative Einkünfte, die nicht durch Verlustrücktrag abgezogen worden sind, sind in den folgenden Veranlagungszeiträumen bis zu einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 1 Million € unbeschränkt, darüber hinaus bis zu 60 Prozent des 1 Million Euro übersteigenden Gesamtbetrags der Einkünfte vorrangig vor Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und sonstigen Abzugsbeträgen abzuziehen - sogenannter Verlustvortrag. Bei Zusammenveranlagung, gilt ein Betrag von 2 Millionen €.
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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