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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (75 Worte)

Beiträge Künstlersozialkasse steigen

Die Beiträge für die Künstlersozialkasse steigen ab dem 01.01.2014 auf 5,2 %.

Die Versicherung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) schließt die Rentenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung mit ein.

Wer nach dem KSVG versichert ist, muss an die Künstlersozialkasse (KSK) einen einkommensgerechten Beitrag leisten. Die KSK stockt dann diesen Beitrag auf und leitet die entsprechenden Beiträge an die zuständigen Träger (Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung) weiter.

Die eigentlichen Leistungen wie Krankengeld, Rente, Reha-Maßnahmen usw. werden bei der Krankenkasse bzw. dem Rentenversicherungsträger beantragt.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

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Montag, 29. April 2024

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