CPM Steuerberater News
Beiträge Künstlersozialkasse steigen
Die Beiträge für die Künstlersozialkasse steigen ab dem 01.01.2014 auf 5,2 %.
Die Versicherung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) schließt die Rentenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung mit ein.
Wer nach dem KSVG versichert ist, muss an die Künstlersozialkasse (KSK) einen einkommensgerechten Beitrag leisten. Die KSK stockt dann diesen Beitrag auf und leitet die entsprechenden Beiträge an die zuständigen Träger (Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung) weiter.
Die eigentlichen Leistungen wie Krankengeld, Rente, Reha-Maßnahmen usw. werden bei der Krankenkasse bzw. dem Rentenversicherungsträger beantragt.
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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