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Haushaltsnahe Dienstleistungen - § 35 a EStG
Gemäß § 35a EStG können Dienstleistungen einkommensteuerlich begünstigt sein, die auf privatem Gelände durchgeführt werden. Dies gilt z.B. für die Straßen - und Gehwegreinigung als auch für den Winterdienst.
Für Dienstleistungen auf öffentlichen Wegen und Straßen gilt dies ebenso, wenn hierfür für die Grundstücksbesitzer eine kommunale Verpflichtung besteht (BMF-Schreiben vom 15.02.2010).
Das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg sieht diese Aufteilung nach privatem Gelände und öffentlichem Gelände anders. Das Finanzgericht ist der Meinung, dass Aufwendungen für den Winterdienst und für Arbeiten an Anlagen, die über die Grundstücksgrenze hinausgehen, vollständig nach § 35a EStG begünstigt seien und entsprechend des § 35a EStG abzugsfähig sein sollten. Dieses Urteil ist nunmehr beim BFH anhängig (BFH, VI R 56/12).
Einkommensteuerbescheide, die diese Problematik beinhalten und in denen die entsprechenden Aufwendungen außerhalb der privaten Grundstücksgrenze nicht berücksichtigt wurden, sollten offen gehalten werden bis zur Entscheidung über das Verfahren.
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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