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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (111 Worte)

Immobilienleerstand vermeiden

Vermieter können Ausgaben für ihre leerstehenden Räumlichkeiten nicht steuerlich geltend machen, wenn keine Absicht besteht, die Räume zu vermieten und dadurch keine Einkünfte erzielt werden.

Ist dies der Fall, bedeutet das dann oft Schwierigkeiten mit dem Finanzamt, da die Steuerbescheide meist nur vorläufig ergehen und dementsprechend über die Jahre eine große Forderung entstehen kann.

Vermietungsbemühungen müssen nachgewiesen werden. Außerdem kann dem Vermieter zugemutet werden, abweichend von seinen herkömmlichen Vermarktungswegen, neue in Anspruch zu nehmen. Auch könne verlangt werden, dass Vermieter Zugeständnisse bei ihren zukünftigen Mietern machen (Familien mit Kindern, Tierbesitzer, Musiker), um erfolgreich die leerstehenden Räume zu vermieten (BFH, 11.12.2012, IX R 14/12).

cpm – Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

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Samstag, 27. April 2024

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