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Arbeitszimmer: Können Ehepaare doppelt abrechnen?
Viele Unternehmer und ihre Mitarbeiter nutzen zu Hause ihr Arbeitszimmer um Angebote und Rechnungen zu schreiben, für die sie im Betrieb keinen geeigneten Raum haben. Für das Heimbüro können sie jährlich bis zu 1.250 Euro von der Einkommensteuer absetzen.
Doch was passiert, wenn auch die Ehefrau zu Hause den Raum als Arbeitszimmer nutzt? Das Finanzgericht Baden-Württemberg verdoppelt und meint, dass die doppelte Nutzung auch den Höchstbetrag verdopple (3 K 447/12). Den Höchstbetrag gebe es aber wohl pro Wohnung nur einmal. Derzeit prüft der Bundesfinanzhof, ob dies zutrifft (BFH, VI R 52/12).
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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