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BFH: Beteiligungsgrenze von 1% verfassungsmäßig
Foto: Tony Hegewald/ www.pixelio.de Wer auch nur zu einem Prozent an dem Kapital einer Kapitalgesellschaft beteiligt ist und die Anteile gewinnbringend veräußert, muss darauf Steuern zahlen. Die sogenannte Spekulationsfrist gilt bei Anteilen ab 1% nicht.
Dies bestätigten erst kürzlich die Richter des BFH. Zugrunde liegt der Fall eines Aktionärs, der bis zu sieben Prozent an einer Aktiengesellschaft beteiligt war und seine Anteile veräußerte. Seinen Gewinn erfasste das Finanzamt als Einkünfte im Sinne des § 17 EStG. Das zuständige Finanzgericht wies die Klage ab. Der BFH bestätigte im Revisionsverfahren die Entscheidung des Finanzgerichts (BFH, 24.10.2012, IX R 36/11).
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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