CPM Steuerberater News
Außergewöhnliche Belastungen: Krankenhausbesuche der Verlobten gehören nicht dazu
Besucht eine Verlobte ihren Verlobten während seiner stationären Krankenhausbehandlung mehrmals, so handelt es sich um die dabei entstandenen Fahrtkosten nicht um steuerlich relevante außergewöhnliche Belastungen.
Weder der Aufwand der Verlobten wurde vom Finanzamt als zwangsläufig entstanden
angesehen, noch für ihren Verlobten, der ihr im entschiedenen Fall die Fahrkosten ersetzt hatte. Bei ihm handele es sich zudem auch nicht um Krankheitskosten, weil nicht nachgewiesen werden konnte, dass die Besuche für seine Heilung zwingend notwendig gewesen waren (FG Münster, 16.11.2011, 10 K 200/10 E)
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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Kommentare
Gäste - Claas Peter Müller Steuerberater | Steuerfreiheit – Privatklinik mit Belegarzt
(webseite) am Sonntag, 05. Mai 2019 09:17
[…] oder „unschädlich“ i.S. des § 67 Abs. 1 AO zu berücksichtigen, ob ein im Krankenhaus tätiger Belegarzt seine Leistungen nach GOÄ oder nach Kassengrundsätzen abgerechnet […]