CPM Steuerberater News
Gelangensbestätigung
Zum 01.01.2012 wurde im § 17a Umsatzsteuerdurchführungsverordnung (UStDV) verankert, dass die sogenannte Gelangensbestätigung für Waren bei innergemeinschaftlichen Lieferungen, der einzige Nachweis darstellt, um hierfür die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen zu erhalten.
Mit einer neuen Verordnung sollen zukünftig auch weitere Unterlagen für den Nachweis zugelassen werden. So soll als Nachweis für die innergemeinschaftliche Lieferung auch eine Bescheinigung des liefernden Spediteurs als Nachweis dienen können - wie es auch einmal üblich war. Ist der Nachweis hierdurch nicht erbringbar, sollen auch andere zulässigen oder behördlichen Belege und Beweismittel das innergemeinschaftliche Gelangen nachvollziehbar machen (Versendungsbelege, Posteinlieferungsscheine, Erledigungsnachrichten).
Meines Erachtens rudert hier der Gesetzgeber begrüßenswerter Weise wieder erheblich zurück in eine Zeit vor der Einführung der verschärften Regelungen hinsichtlich des innergemeinschaftlichen Gelangens.
Bis zur offiziellen Einführung der gelockerten Regelungen (wohl zum 01.07.2013) dürfen die Regelungen gemäß §§ 17a bis 17c UStDV in der Fassung bis zum 31.12.2011 auf für vor dem 01.07.2013 ausgeführte Lieferungen angewendet werden.
Sprechen Sie mich gern an, wenn Sie Fragen hierzu haben.
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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