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Outsourcing: Wo befindet sich regelmäßige Arbeitsstätte?
In der Regel arbeiten die Beschäftigten in einem einzigen Betrieb. Dort ist steuerlich die regelmäßige Arbeitsstätte. Fahrtkosten von zu Hause zum Betrieb können sie mit der Entfernungspauschale geltend machen, Fahrten zu Kunden oder anderen Betrieben als Dienstreisen. Diese Abgrenzung spielt auch bei Filialen und Outsourcing eine Rolle.
Filiale: Versetzt der Arbeitgeber einen Mitarbeiter zeitlich befristet an eine andere Filiale, stellt die Einrichtung am neuen Arbeitsort keine regelmäßige Arbeitsstätte dar.
Outsourcing: In der Praxis kommt es selbst bei kleinen Betrieben aus steuerlichen oder aus haftungsrechtlichen Gründen nicht selten vor, dass der Unternehmer mehrere Firmen betreibt. Wird Personal zwischen diesen Gesellschaften hin und her verschoben, gelten bestimmte Steuerregeln:
Versetzt das Unternehmen danach einen Mitarbeiter an ein anderes Unternehmen, wird der neue Arbeitsplatz von der ersten Minute an zur regelmäßigen Arbeitsstätte (Bundesfinanzhof, Az. VI R 22/10).
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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