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Schenkung: Entstehen Nebenkosten?
Im Schenkungsfall können Kosten wie z.B. allgemeine Kosten für Notar, Grundbuch- oder Handelsregistereinträge, Steuer- und Rechtsberatung im Vorfeld der Schenkung und/oder Grunderwerb- und Schenkungsteuer entstehen.
Grundsätzlich entstehen allgemeine Erwerbsnebenkosten aber erst durch die Schenkung. Es handelt sich dabei um Folgekosten, die keine Gegenleistung für das übertragene Vermögen darstellen. Sie sind in vollem Umfang vom Steuerwert der Zuwendung abzuziehen. Die im Vorfeld einer Schenkung anfallenden Steuer- und Rechtsberatungskosten unterliegen dieser Regelung nicht unbedingt.
Denn auch hier gibt es Ausnahmen, wie z.B. bei Steuerbefreiung: "Gehören zum Erwerb Vermögensgegenstände, für die eine Steuerbefreiung - etwa bei Wohngrundstücken - zur Anwendung kommt, unterliegen die Erwerbsnebenkosten keiner Kürzung."
FinMin Baden-Württemberg, Erlass v. 16.03.2012 - 3 - S-381.0/35, BStBl 2012 I 338 (koordinierter Ländererlass)
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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