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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (111 Worte)

Ist ein Franchisenehmer rentenversicherungspflichtig?

Das Landessozialgericht Schleswig-Holstein hat einen Franchisenehmer, der als Leiter eines Nachhilfeinstituts tätig war, als rentenversicherungspflichtigen Selbstständigen beurteilt (LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 5.12.2011, L 1 R 59/11 ; Az. der Revision B 12 R 2/12 R).

Denn das Gericht sah die Franchise-GmbH, von der das unternehmerische Konzept kam, als seinen einzigen Auftraggeber an. Der Selbstständige beschäftigte zwar freie Mitarbeiter, nicht aber versicherungspflichtige Arbeitnehmer. Er konnte deshalb nach Auffassung der Richter der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht gem. § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI nicht entgehen.

Nun muss das BSG im Revisionsverfahren klären, ob dieses für Franchisenehmer im Dienstleistungsbereich gilt (Az. des BSG: B 12 R 2/12 R).

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

 
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Sonntag, 12. Mai 2024

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