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Kinderwunsch? Vater Staat hilft bald mehr
Viele Paare in Deutschland haben den Traum von einem gemeinsamen Kind. Doch dieser bleibt oft unerfüllt, da ohne künstliche Befruchtung eine Empfängnis gar nicht möglich ist.
Künftig sollen ungewollt Kinderlose mit einer 25 prozentigen Unterstützung seitens des Staates rechnen können. Somit würde eine 75 prozentige Entlastung vorliegen, da die Krankenkassen bereits 50 Prozent der Kosten übernehmen.
Wer nicht warten kann oder will, bis der Gesetzesentwurf entschieden wurde, kann eine herbeigeführte Schwangerschaft steuerlich geltend machen. Jedoch nur, wenn keine freiwillige Sterilisation vorangegangen ist.
(Bundesrat, Pressemitteilung vom 02.03.2012, Bundesfinanzhof, Aktenzeichen VI R 43/10, Bundesfinanzhof, Aktenzeichen III R 30/07) cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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