Eingabehilfen öffnen

Skip to main content

CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (95 Worte)

Ist Bußgeld für Lkw-Fahrer steuerpflichtiger Arbeitslohn?

Übernimmt eine Firma das Bußgeld für die Überschreitung bzw. Nichteinhaltung der Lenk-und Ruhezeiten ihres Lkw-Fahrers, so ist dies wohl steuerpflichiger Arbeitslohn.

In einem Fall übernahm eine Firma das Bußgeld ihres Lkw-Fahrers, da es aus Terminverpflichtungen bewußt die Lenk-und Ruhezeiten nicht einhielt. Die Firma argumentierte, es handele sich ausschließlich um Zahlungen im eigenbetrieblichen Interesse und führte weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge ab.

Das Finanzgericht Köln entschied dagegen, da die Firma nicht im betrieblichen Interesse gehandelt habe, sondern vielmehr unorganisiert und gegen gesetzliche Bestimmungen gehandelt habe.

(FG Köln vom 22.9.2011, 3 K 955/10, EFG  2012 S. 518)

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
Stay Informed

When you subscribe to the blog, we will send you an e-mail when there are new updates on the site so you wouldn't miss them.

Ähnliche Beiträge

 

Kommentare

Derzeit gibt es keine Kommentare. Schreibe den ersten Kommentar!
Bereits registriert? Hier einloggen
Samstag, 27. April 2024

Sicherheitscode (Captcha)