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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (234 Worte)

Pendlerpauschale

Der Werbungskostenpauschbetrag für die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hat sich im Jahre 2011 von € 920 auf € 1.000 erhöht. Das ist zumindest schon einmal gut, da es sich um eine runde Summe handelt.

Dieser Pauschbetrag beinhaltet aber nicht nur die Fahrkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (in Form der Pendlerpauschale von € 0,30 pro Entfernungskilometer zur Arbeit), sondern alle Kosten, die entstehen, damit die Einkünfte gesichert sind.

Hat man höhere Ausgaben, können diese natürlich berücksichtigt werden. Der Steuerzahler muss sie nur per Beleg nachweisen.

Die Pauschale von € 1.000 anzuheben, nur weil die Benzinpreise steigen, bringt also nichts, da höhere Kosten sowieso absetzbar sind.

Wenn eine Anpassung stattfinden soll, dann die Erhöhung des Pauschalbetrages von € 0,30 für den Entfernungskilometer. Denn die umgelegten Kfz-Kosten pro Kilometer liegen sicherlich weit darüber. Obwohl bedacht werden muss, dass die Pkw inzwischen sehr effektiv fahren und der Verbrauch ansich so gering ist wie noch nie.

focus Money online hat hierüber einen interessanten Artikel verfasst:

http://www.focus.de/finanzen/steuern/tid-25222/entfernungspauschale-umwege-zahlen-sich-aus_aid_721939.html Zum anderen besteht ja folgender überdenkenswerter Kreislauf:

Die Mineralölindustrie verdient am Verkauf von Treibstoff. Der Staat hat zusätzliche Einnahmen aus der Öko, Mineralölsteuer. Die Pendlerpauschale mindert die zu versteuernden Einkünfte. Dadurch hat der Staat weniger Einnahmen.

D.h. die Erhöhung der Pendlerpauschale betrifft nur Staat und Steuerzahler und fördert die Möglichkeit der grenzenlosen Preisanhebung für Benzin/Diesel.

Der Staat finanziert seinen Unterschuss durch Neuverschuldung und die Mineralölindustrie verdient Geld.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

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Samstag, 27. April 2024

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