Rückwirkend ab dem Veranlagungszeitraum 2022 wird der Arbeitnehmer-Pauschbetrag gemäß § 9a Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG von 1.000 € auf 1.200 € angehob...
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Finanzverwaltung zur Entfernungspauschale
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sein Schreiben zur Entfernungspauschale aktualisiert. Darin geht das BMF insbesondere auf Gesetzesänderungen ein...