CPM Steuerberater News
Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
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Dieser Beitrag wurde ganz oder teilweise mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt und anschließend redaktionell geprüft. Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung.
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Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Rückwirkend ab dem Veranlagungszeitraum 2022 wird der Arbeitnehmer-Pauschbetrag gemäß § 9a Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG von 1.000 € auf 1.200 € angehoben.
Eine weitere Anhebung auf 1.230 € erfolgt ab dem Veranlagungszeitraum 2023.
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