CPM Steuerberater News
Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (121 Worte)
BFH, 27.01.2016, X R 2/14
Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer müssen strengere Anforderungen an ihre Verträge beachten.
Diese strenge besondere Anforderung an die Verträge äußert sich z.B. in dem Maße, dass die Vergütungsvereinbarung im Vorfeld des Leistungszeitraumes, für das die Leistung erbracht werden soll, klar und eindeutig formuliert sein muss. Das heißt ganz konkret: es besteht ein Rückwirkungsverbot.
Hierfür ist wichtig zu erkennen, dass Vereinbarungen immer schriftlich erfolgen müssen, um den Beweis der Frühzeitigkeit antreten zu können.
Weiterhin ist hier besonders wichtig zu erwähnen, dass die Vereinbarungen mit einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer ebenfalls tatsächlich durchgeführt werden müssen.
Sind Gehaltserhöhungen wegen guter Auftragslagelage geplant, müssen sie frühzeitig durchdacht, kalkuliert und beschlossen werden.
Um das Risiko einer verdeckten Gewinnausschüttung zu reduzieren, sollte daher rechtzeitig mit einem Steuerberater gesprochen werden. Ich stehe hierfür gern zur Verfügung.
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
Diese strenge besondere Anforderung an die Verträge äußert sich z.B. in dem Maße, dass die Vergütungsvereinbarung im Vorfeld des Leistungszeitraumes, für das die Leistung erbracht werden soll, klar und eindeutig formuliert sein muss. Das heißt ganz konkret: es besteht ein Rückwirkungsverbot.
Hierfür ist wichtig zu erkennen, dass Vereinbarungen immer schriftlich erfolgen müssen, um den Beweis der Frühzeitigkeit antreten zu können.
Weiterhin ist hier besonders wichtig zu erwähnen, dass die Vereinbarungen mit einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer ebenfalls tatsächlich durchgeführt werden müssen.
Sind Gehaltserhöhungen wegen guter Auftragslagelage geplant, müssen sie frühzeitig durchdacht, kalkuliert und beschlossen werden.
Um das Risiko einer verdeckten Gewinnausschüttung zu reduzieren, sollte daher rechtzeitig mit einem Steuerberater gesprochen werden. Ich stehe hierfür gern zur Verfügung.
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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