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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (202 Worte)

Musterklagen gegen Grundsteuerbewertung

Musterklagen gegen Grundsteuerbewertung eingereicht

Der Bund der Steuerzahler Deutschland (BdSt) und Haus & Grund Deutschland wollen vor das BVerfG ziehen. In Berlin und Rheinland-Pfalz wurden die ersten Klagen gegen die Bewertung ihrer Grundstücke im Rahmen der Grundsteuerreform eingereicht (FG Berlin-Brandenburg, 3 K 3142/23 und FG Rheinland-Pfalz: 4 K 1205/23).

Eigentümer, die gegen ihren Grundsteuerwertbescheid Einspruch eingelegt haben, können nun das Ruhen des Verfahrens beantragen. Die Klagen richten sich gegen die Bescheide über die Feststellung des Grundsteuerwerts zum 1.1.2022 nach dem Bundesmodell.

Grundbesitzern hatten wir bereits angeraten, Einspruch gegen die Feststellungsbescheide zur Grundstückswertfeststellung einzulegen.

Weitere Klagen liegen bereits ebenfalls vor:

Im März 2023, FG Rheinland-Pfalz mit insgesamt vier Klagen zum neuen Grundsteuer- und Bewertungsrecht (4 K 1189/23, 4 K 1190/23, 4 K 1217/23 und 4 K 1205/23).

Am 23.11.2023 hat das FG Rheinland-Pfalz in zwei Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes (Az. 4 V 1295/23 und 4 V 1429/23) zu den Bewertungsregeln des neuen Grundsteuer- und Bewertungsrechts gegeben. Das Finanzgericht hat insbesondere wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfragen die Beschwerde zum BFH zugelassen.

Das FG Sachsen hat mit Urteil vom 24.10.2023 (2 K 574/23) die Feststellung der Grundsteuerwerte auf den 1.1.2022 und des Grundsteuermessbetrags auf den 1.1.2025 für rechtmäßig erklärt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Mittwoch, 01. Mai 2024

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