Eingabehilfen öffnen

Skip to main content

CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
2 Minuten Lesezeit (329 Worte)

Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten bzw. Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung

Für die Anrechnung der Kindererziehungszeiten können Sie später mehr Rente erhalten. Kindererziehungszeiten sollen einen Ausgleich dafür schaffen, dass das Arbeiten neben der Kindererziehung häufig nur eingeschränkt oder gar nicht möglich ist.

Um in Ihrem Versicherungskonto die Kindererziehungszeiten / Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung ergänzen zu können, benötigt die deutsche Rentenversicherung aufgrund des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) von Ihnen einige wichtige Informationen und Unterlagen. 

Um den Antrag ordnungsgemäß zu stellen, müssen Sie also die gestellten Fragen vollständig zu beantworten und der deutschen Rentenversicherung die erbetenen Unterlagen möglichst umgehend überlassen. 

Ihre Mithilfe erleichtert eine rasche Erledigung Ihrer Angelegenheiten. In welchem Umfang Ihre Mithilfe benötigt wird, ergibt sich aus § 149 Absatz 4 SGB VI. Danach sind Sie verpflichtet, alle für die Kontenklärung erheblichen Tatsachen anzugeben und der deutschen Rentenversicherung die notwendigen Urkunden und sonstigen Beweismittel zur Verfügung zu stellen. 

Die deutsche Rentenversicherung informiert Sie zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und Ihren Rechten im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de/Datenschutzinformationen.

Folgende Informationen brauchen Sie für Ihren Kontenklärungsantrag:

  • Versicherungsnummer - diese finden Sie z.B. auf Ihrer Renteninformation, Gehaltsabrechnung oder Ihrem Versicherungsnummernachweis
  • Bei Antragstellung durch eine dritte Person: Vollmacht oder Betreuungsurkunde sowie gültiges Personaldokument (wie etwa Geburtsurkunde oder Stammbuch in bestätigter Kopie)
  • Angaben zu den Kindern und Geburtsnachweise
  • Angaben zur Erziehung
  • Angaben zum anderen Elternteil
  • Falls Sie im Ausland beschäftigt waren: Nachweise über ausländische Versicherungszeiten (Ausländische Versicherungsnummer, ausländischer Versicherungsverlauf, Arbeitsbücher etc.)

Der Antrag kann bis zum Renteneintritt gestellt werden - also auch noch Jahre nach der eigentlichen Erziehungszeit. Wie viel Erziehungszeit den Eltern zugeschrieben wird, hängt vom Geburtsjahr des Kindes ab. Berücksichtigungszeiten werden von einem Rentenversicherungsträger bindend festgestellt. Diese sind Zeiten der Erziehung eines Kindes bis zu dessen 10.vollendeten Lebensjahr (Kinderberücksichtigungszeit).

Achtung: Berücksichtigungszeiten gelten also nur für denjenigen, dem auch die Kindererziehungszeit anerkannt wurde.

Für die Zeit der Kindererziehung werden Sie in etwa so gestellt, als hätten Sie Beiträge aufgrund des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten gezahlt. Umgerechnet bringt Ihnen ein Jahr Kindererziehungszeit ungefähr 34 Euro Rente pro Monat.

Link zum Antragsformular V0800

Sie können diesen Antrag auch elektronisch auf www.deutsche-rentenversicherung.de/eAntrag stellen.

×
Stay Informed

When you subscribe to the blog, we will send you an e-mail when there are new updates on the site so you wouldn't miss them.

 

Kommentare

Derzeit gibt es keine Kommentare. Schreibe den ersten Kommentar!
Bereits registriert? Hier einloggen
Dienstag, 14. Mai 2024

Sicherheitscode (Captcha)