CPM Steuerberater News
Erhöhung der Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen
Die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen (§ 9 Abs. 4a Satz 3 EStG) bei Auswärtstätigkeiten und doppelter Haushaltsführung im Inland sollen erhöht werden.
Die als Werbungskosten abziehbare inländische Verpflegungspauschale wird für jeden Kalendertag, an welchem ein Arbeitnehmer 24 Stunden von seiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte abwesend ist, von 28 € auf 30 € angehoben.
Die als Werbungskosten abziehbare inländische Verpflegungspauschale wird für jeden An- oder Abreisetag, wenn ein Arbeitnehmer an diesem, einem anschließenden oder vorhergehenden Tag außerhalb seiner Wohnung übernachtet, von jeweils 14 € auf 15 € angehoben.
Die als Werbungskosten abziehbare inländische Verpflegungspauschale wird für jeden Kalendertag, an dem ein Arbeitnehmer ohne Übernachtung außerhalb seiner Wohnung mehr als 8 Stunden von seiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte abwesend ist, von 14 € auf 15 € angehoben.
Hinweis: Die Änderung soll erstmals für den Veranlagungszeitraum 2024 anzuwenden sein.
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