CPM Steuerberater News
Anhängige Verfahren vor Finanzgerichten, BFH ...
Sehr geehrte Mandantinnen, sehr geehrte Mandanten,
permanent finden Klagen gegen die Steuerfestsetzungen der Finanzverwaltung statt.
Manche Verfahren sind relativ schnell geklärt; manche dauern aufgrund der Komplexität der Sachverhalte bzw. der steuerliche Vorschriften länger.
Solange diese Verfahren noch vor den jeweiligen Landes-Finanzgerichten, dem BFH, dem Bundesverfassungsgericht oder dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) anhängig sind, sind die Finanzbehörden angehalten, Einspruchsverfahren in ähnlich gelagerten Sachverhalten ruhen zu lassen, bis eine übergeordnete Rechtsprechung erfolgt ist.
Oft sind jedoch die steuerlichen Auswirkungen in der "eigenen" Sache mitunter nicht dramatisch.
Wir haben für solche Fälle Mustereinsprüche vorbereitet, mittels derer Sie das Einspruchsverfahren auch selbst einleiten können.
Somit umgehen Sie ggf., dass die Kosten für unsere steuerrechtliche Begleitung Ihren Steuernutzen übersteigt.
Denn wir haben selbstverständlich auch immer Ihre finanziellen Kosten im Blick.
In der Rubrik "Anhängige Verfahren" haben wir die wichtigsten Themen und Mustereinsprüche zusammengestellt, so dass Sie bei Bedarf und Wunsch selbständig agieren können und Ihren steuerlichen Vorteil sichern können.
Wenn Sie Fragen hierzu haben, sprechen Sie uns gern an. Wir helfen Ihnen wie gewohnt unbürokratisch weiter.
Wie denkst du darüber?
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