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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (84 Worte)

Kosten für das häusliche Arbeitszimmer

Das BMF hatte mit Schreiben vom 06.10.2017 einen Katalog aufgestellt über die Kosten, die innerhalb der Kosten für das häusliche Arbeitszimmer steuermindernd angesetzt werden können.

Diese Kosten sind folgende:

  • anteilige Abschreibungsbeträge für Anschaffung oder Herstellung des Hauses/der Wohnung
  • Schuldzinsen für die Finanzierung der Anschaffung oder Herstellung
  • anteilige Mietaufwendungen bei Mietobjekten
  • Wasser-, Abwasser- und Energiekosten
  • Reinigungskosten
  • Grundsteuer
  • Müllabfuhrkosten
  • Schornsteinfegerkosten
  • Gebäudeversicherungsbeträge
  • Renovierungskosten für den betrieblich/beruflich genutzten Anteil
  • Aufwendungen für die Ausstattung
    - Tapete
    - Teppich
    - Vorhänge
    - Lampen

Das vollständige BMF-Schreiben lesen Sie bitte hier.

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Samstag, 27. April 2024

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