CPM Steuerberater News
Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
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Kosten für das häusliche Arbeitszimmer
Das BMF hatte mit Schreiben vom 06.10.2017 einen Katalog aufgestellt über die Kosten, die innerhalb der Kosten für das häusliche Arbeitszimmer steuermindernd angesetzt werden können.
Diese Kosten sind folgende:
- anteilige Abschreibungsbeträge für Anschaffung oder Herstellung des Hauses/der Wohnung
- Schuldzinsen für die Finanzierung der Anschaffung oder Herstellung
- anteilige Mietaufwendungen bei Mietobjekten
- Wasser-, Abwasser- und Energiekosten
- Reinigungskosten
- Grundsteuer
- Müllabfuhrkosten
- Schornsteinfegerkosten
- Gebäudeversicherungsbeträge
- Renovierungskosten für den betrieblich/beruflich genutzten Anteil
- Aufwendungen für die Ausstattung
- Tapete
- Teppich
- Vorhänge
- Lampen
Das vollständige BMF-Schreiben lesen Sie bitte hier.
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