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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (97 Worte)

Unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch Steuerfahndung

Der BFH hatte sich mit Urteil vom 12.07.2022 (VIII R 8/19) zur möglichen Rechtswidrigkeit einer unangekündigten Wohnungsbesichtigung durch das Finanzamt geäußert.

In der Urteilsbegründung stellte der Senat dar, dass die unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch einen Beamten der Steuerfahndung als sog. Flankenschutzprüfer zur Überprüfung der Angaben des Steuerpflichtigen zu einem häuslichen Arbeitszimmer im Besteuerungsverfahren wegen Verstoßes gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz rechtswidrig sei, wenn der Steuerpflichtige bei der Aufklärung des Sachverhalts mitwirkt.

Dies gilt auch dann, wenn der Steuerpflichtige der Ortsbesichtigung zustimmt und deshalb kein schwerer Grundrechtseingriff in Art. 13 Abs. 1 GG vorliegt.

Das vollständige Urteil lesen Sie bitte hier.

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Samstag, 27. April 2024

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