CPM Steuerberater News
Unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch Steuerfahndung
Der BFH hatte sich mit Urteil vom 12.07.2022 (VIII R 8/19) zur möglichen Rechtswidrigkeit einer unangekündigten Wohnungsbesichtigung durch das Finanzamt geäußert.
In der Urteilsbegründung stellte der Senat dar, dass die unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch einen Beamten der Steuerfahndung als sog. Flankenschutzprüfer zur Überprüfung der Angaben des Steuerpflichtigen zu einem häuslichen Arbeitszimmer im Besteuerungsverfahren wegen Verstoßes gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz rechtswidrig sei, wenn der Steuerpflichtige bei der Aufklärung des Sachverhalts mitwirkt.
Dies gilt auch dann, wenn der Steuerpflichtige der Ortsbesichtigung zustimmt und deshalb kein schwerer Grundrechtseingriff in Art. 13 Abs. 1 GG vorliegt.
Das vollständige Urteil lesen Sie bitte hier.
Wie denkst du darüber?
When you subscribe to the blog, we will send you an e-mail when there are new updates on the site so you wouldn't miss them.
Kommentare