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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (150 Worte)

Anzeige grenzüberschreitender Steuergestaltung

Wann müssen Sie Ihre grenzüberschreitende Steuergestaltung dem BZSt mitteilen?

Liebe Leser, wissen Sie eigentlich, was das „Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen“ bezwecken soll?

Zuerst einmal sollen Gestaltungen mit dem Ziel, gesetzlich nicht vorgesehene Steuervorteile zu erlangen, von den Nutzern der Gestaltungen bzw. ihren Beratern angezeigt werden.

Und dadurch sollen die Finanzverwaltungen dann frühzeitig Kenntnis über diese Modelle erlangen und ggf. regulierend eingreifen können.

Fallen Ihnen daraufhin spontan auch nur global agierende Großkonzerne wie Google, Apple oder Amazon als mögliche Adressaten ein?

Damit sind Sie nicht allein. Trotzdem sollten Sie sich nicht in Sicherheit wiegen.

Zwar ist das Gesetz bereits zum 01.01.2020 in Kraft getreten, aber trotzdem besteht bei vielen Unternehmern bis heute die Hoffnung, nicht von der Meldepflicht betroffen zu sein. Diese Hoffnung könnte sich als trügerisch erweisen - zumindest sollte sie relativiert werden.

 

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller - 040 - 696 35 36 90

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Dienstag, 30. April 2024

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