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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
2 Minuten Lesezeit (491 Worte)

Bauherrengemeinschaft - Gesellschaften im Vergleich

Die Frage nach der perfekten Rechtsform für die Umsetzung der unternehmerischen Vorhaben stellt sich immer wieder.

Aber gibt es die perfekte Rechtsform oder gilt es nur, die Rechtsform mit den meisten Vorteilen gegenüber den Nachteilen auszuwählen?

Nachfolgend kurz Vorteile und Nachteile der verschiedenen Rechtsformen:

Gesellschaft bürgerlichen Rechts – GbR

Bei dieser Gesellschaftsform (Personengesellschaft) schließen sich mindestens zwei Personen (natürliche oder juristische Personen) zusammen, um einen gemeinsames Ziel zu verfolgen. Die GbR wird nicht in das Handelsregister eingetragen. Es ist kein Mindestkapital bzw. Grundkapital erforderlich. Für die Gründung ist kein notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag notwendig. Bei der GbR handelt es sich um eine Art des Kleingewerbe. Der Umsatz darf daher jährlich nicht über 260.000 Euro liegen bzw. der Gewinn der Gesellschaft darf maximal 25.000 Euro im Jahr betragen.

Sollten diese Werte überschritten werden, muss das Gewerbe im Handelsregister eingetragen werden. Dann ist die Gesellschaft dem Gesetz nach eine Offene Handelsgesellschaft (OHG) und keine GbR mehr. Für eine GbR reicht eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung als Gewinnermittlung.

Für Baugemeinschaften sollten diese Grenzen keine Hürde darstellen, das sie in der Regel nicht auf eine Gewinnerzielungsabsicht ausgelegt sind.

Nachteil der GbR: Die Gesellschafter einer GbR haften unbeschränkt mit ihrem kompletten Vermögen; also auch mit ihrem Privatvermögen.

Vorteil einer GbR : Die unbeschränkte Haftung dient möglichen Kreditgebern jedoch als Sicherheit für die Kreditvergabe. Gewinn und Verluste der Gesellschaft werden den Gesellschaftern direkt in Höhe der Beteiligung zugeordnet.

Genossenschaft

Genossenschaften (Personengesellschaft) basieren auf den Prinzipien der

  • Selbsthilfe,
  • Selbstverwaltung und
  • Selbstverantwortung.

Genossenschaften sind ein Zusammenschluss von mindestens drei Personen, um ein gemeinsames Ziel zu verfolgen. Genossenschaft verwirklichen sich autonom und verwaltet sich selbst.

Genossenschaften werden nicht zwingend gegründet um finanzielle Gewinne zu erzielen.

Folgende Gründungsvoraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • es muss eine Satzung aufgestellt werden,
  • diese Satzung muss bei einer Generalversammlung beschlossen werden,
  • es muss ein Vorstand und ein Aufsichtsrat ernannt werden,
  • es muss die Eintragung der Genossenschaft in das Genossenschaftsregister vorgenommen werden.

Ein Mindestkapital ist nicht vorgeschrieben. Es besteht Buchführungspflicht. Es muss ein Jahresabschluss aufgestellt werden.

Vorteil der Genossenschaft: Mitglieder haften nicht mit dem Privatvermögen, wenn dies in der Satzung ausdrücklich festgeschrieben ist. Die Gewinne und Verluste der Genossenschaft, werden den Mitgliedern entsprechend ihrer Anteile zugeordnet. Weitere Mitglieder können später unkmpliziert aufgenommen werden.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung – GmbH

Bei dieser Gesellschaft handelt es sich um Kapitalgesellschaft (juristische Person). Eine GmbH kann bereits durch eine einzelne Person gegründet werden. Zur Gründung bedarf es eines Mindestkapitals in Höhe von mindestens 25.000 Euro. Dabei muss das Stammkaiptal bei Gründung von jedem Gesellschafter zur Hälfte und auch in der Summe zur Hälfte eingezahlt werden.

Vorteil der GmbH: Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögens beschränkt. Die Privatvermögen der Gesellschafter werden bei Insolvenz oder Schulden der Gesellschaft nicht berührt.

Nachteil der GmbH:

  • es muss eine Satzung aufgestellt werden,
  • Gründungskosten wie Notar, Eintragung ins das Handelsregister...,
  • notwendiges Stammkapital,
  • Buchführungspflicht, Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses,
  • Veröffentlichung des Jahresabschlusses,
  • Kredite sind oft nur mit selbstschuldnerischen Bürgschaften der Gesellschafter möglich.

Beim Finden der passenden Gesellschaftsform stehe ich Ihnen gern zur Seite.

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Freitag, 26. April 2024

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