CPM Steuerberater News
Steuerfeie Zuschläge für Nachtarbeit
Wenn Mitarbeiter auch nachts oder am Wochenende arbeiten müssen, können die dafür gezahlten Zuschläge (zum Teil) steuerfrei gezahlt werden. Folgende Zuschläge sind steuerfrei:
- Nachtarbeit (20 Uhr bis 6 Uhr) - 25%
- Nacharbeit von 0 Uhr bis 4 Uhr (wenn Arbeit 0 Uhr aufgenommen wurde) - 40%
- Sonntagsarbeit (ganztags) - 50%
- Feiertags und Silvester ab 14 Uhr - 125%
- 25. und 26. Dezember, heiligabend ab 14 Uhr und 1. Mai - 150%
Hierbei ist zu beachten, dass der Grundlohn für die Berechnung des steuerfreien Zuschlags auf € 50,00 begrenzt ist. Um den Stundenlohn zu ermitteln, rechnen Sie die laufenden Arbeitslohn auf die Arbeitsstunden um.
Um parallel auch eine Sozialversicherungsfreiheit zu erreichen, ist der Grundlohn auf € 25,00 zu begrenzen.
Beispielrechnung für den Zuschlag in der Nacht vom Sonnabend 20:00 Uhr auf Sonntag 02:00 Uhr | |||||
Beginn | Ende | Dauer | Grundlohn | Zuschlag | |
20:00 Uhr | 00:00 Uhr | 4 Stunden | 4 x 20 € | 25% | 20 € |
00:00 Uhr | 02:00 Uhr | 2 Stunden | 2 x 20 € | 50% | 20 € |
00:00 Uhr | 02:00 Uhr | 2 Stunden | 2 x 20 € | 40% | 16 € |
56 € |
Bei einem Grundlohn von 20 € je Stunde kann also bei einer Nachtarbeitszeit von 20:00 Uhr bis 02:00 Uhr ein steuerfreier und sozialversicherungsfreier Zuschlag in Höhe von 56 € zusätzlich gezahlt werden.
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