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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (188 Worte)

Lohnsteuer bei Privatnutzung eines Betriebs-KfZ

Privatnutzung - Das BMF hat mit Schreiben vom 04.04.2018 zur lohn­steu­er­li­chen Be­hand­lung der Über­las­sung ei­nes be­trieb­li­chen Kraft­fahr­zeugs an Ar­beit­neh­mer Stellung genommen.

Das neue BMF-Schreiben zur lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer (Privatnutzung) fasst zahlreiche BMF-Schreiben zu dieser Thematik zusammen und aktualisiert die noch zu berücksichtigenden Regelungen entsprechend der geltenden Rechtslage.

Das neue BMF-Schreiben ist gegliedert in Abschnitte mit Regelungen zur Anwendung der pauschalen Nutzungswertmethode und der individuellen Nutzungswertmethode sowie in Abschnitte, die beide Bewertungsmethoden betreffen. Innerhalb der Abschnitte sind die Regelungen entsprechend der Lohnsteuer-Hinweise nach Stichworten alphabethisch geordnet.

Bei Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer gelten die Regelungen zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, für Fahrten von der Wohnung zu einem Sammelpunkt oder zu einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet im Sinne des § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4a Satz 3 EStG entsprechend (§ 8 Absatz 2 Satz 3 und 4 EStG).

Zur Pauschalbesteuerung des Nutzungswerts nach § 40 Absatz 2 Satz 2 EStG für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte vgl. Tz. 5 des BMF-Schreibens vom 31. Oktober 2013 (BStBl I Seite 1376).
Das vollständige BMF-Schreiben lesen Sie hier.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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[…] Die Überlassung eines Dienstwagens zur unbeschränkten und selbstbeteiligungsfreien Privatnutzung des Arbeitnehmers ist im Rahmen eines geringfügigen –zwischen Ehegatten geschlossenen– […]

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