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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
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mechanisches Versehen - Änderung einer Steuerfestsetzung
mechanisches Versehen - Änderung einer Steuerfestsetzung
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat im Urteil vom 06.10.2016 (3 K 2692/15) entschieden, dass das Finanzamt berechtigt ist, eine bestandskräftige Steuerfestsetzung zulasten der Steuerpflichtigen bei einer falschen Vorstellung über die Verarbeitung der eingegebenen Daten zu ändern - mechanisches Versehen.
Ein mechanisches Versehen ist eine ähnliche offenbare Unrichtigkeit, wenn die Eintragung des falschen Wertes auf einer Unkenntnis über die richtige Eingabe zutreffend beurteilter Auswirkungen oder des zutreffend beurteilten Sachverhalts beruht.
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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