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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (230 Worte)

Abweichende Steuerfestsetzung

abweichende Steuerfestsetzung - Das Bundesfinanzministerium (BFH) hatte in einem Urteil vom 21.07.2016 (X R 11/14) über das Verfahren eines Antrages zur abweichenden Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen zu entscheiden.

Die Richter stellten dar, dass die Entscheidung über eine abweichende Steuerfestsetzung als Billigkeitsmaßnahme nach § 163 AO in einem gesonderten Verwaltungsverfahren getroffen wird.

In den Leitsätzen wurde zusammengefasst, dass eine gesetzliche Frist, nach deren Ablauf eine Billigkeitsmaßnahme nach § 163 AO nicht mehr beantragt werden kann, vor Inkrafttreten des § 171 Abs. 10 Satz 2 AO nicht bestand.

Die Ermessensentscheidung nach § 163 AO darf jedoch ein Zeitmoment berücksichtigen.

Gerichte haben Verwaltungsanweisungen nicht selbst auszulegen, sondern nur darauf zu überprüfen, ob die Auslegung durch die Behörde möglich ist.

Verfahrensrechtlich wird die Entscheidung über eine Billigkeitsmaßnahme gemäß § 163 Abgabenordnung (AO), die keines Antrags bedarf, in einem gesonderten Verwaltungsverfahren getroffen.

Es sei auch eine dem Grunde nach zulässige Ausübung des Ermessens, einen verhältnismäßig spät gestellten Erlassantrag im Hinblick auf den Zeitablauf zwischen Zahlung und Antragstellung abzulehnen. Dabei kann sich das Finanzamt auch an den zu Rechtsverlusten führenden gesetzlichen Fristen zu orientieren.

Eine Zeitspanne von 7 Jahren seit bestandskräftiger Festsetzung der Steuern und dem Antrag auf abweichende Steuerfestsetzung ist bei der Ablehnung einer Billigkeitsmaßnahme wegen Zeitablaufs jedenfalls ein ernstlicher Grund. Sie überschreitet sowohl die regelmäßige Festsetzungsverjährungsfrist als auch die regelmäßige Zahlungsverjährungsfrist.

Benötigen Sie Hilfe bei der Antragstellung oder der Durchsetzung Ihres Antrages auf abweichende Steuerfestsetzung, sprechen Sie mich gern an.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

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Dienstag, 30. April 2024

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