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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (101 Worte)

Vorsteuerabzug im Umsatzsteuerkarussell

Das Finanzgericht Münster hatte sich in einem Urteil vom 26.07.2016 (2 K 710/14) zur Frage nach dem Vorsteuerabzug in einem Umsatzsteuerkarussell zu äußern.

In der Problematik zum Umsatzsteuerkarussell kamen die Richter zu der Ansicht, dass, wenn die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug wegen unzutreffender Rechnungsangaben nicht erfüllt sind, im Billigkeitsverfahren ausnahmsweise ein Vorsteuerabzug in Betracht kommen kann.

Dies gelte dann, wenn der den Vorsteuerabzug begehrende Unternehmer gutgläubig war und auch alle Maßnahmen ergriffen hatte, die vernünftigerweise von ihm verlangt werden konnten, um sich von der Richtigkeit der Angaben in der Rechnung zu überzeugen.

Dieses Urteil ist zur Revision zugelassen.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

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Sonntag, 05. Mai 2024

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