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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
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betriebliche Leasingsonderzahlung
Betriebliche Leasingsonderzahlung im Rahmen der Einnahmenüberschussrechnung bei Nutzungsänderungen des Leasinggegenstands in Folgejahren
Eine Leasingsonderzahlung stellt nach Ansicht des BFH vorausgezahltes Nutzungsentgelt dar (Urteil vom 05.05.1994, VI R 100/93).Bei Anwendung der Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 EStG können Steuerpflichtige bei entsprechender betrieblicher Nutzung des Wirtschaftsgutes die Leasingsonderzahlung im Zeitpunkt der Zahlung in voller Höhe als Betriebsausgabe abziehen (§ 11 Abs. 2 S. 1 EStG).
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt nur bei einer Leasing-Vertragslaufzeit von mehr als fünf Jahren. In diesem Fall ist eine gleichmäßige Verteilung der Leasingsonderzahlung auf die betroffenen Jahre erforderlich (§ 11 Abs. 2 Satz 3 EStG).
Fragen zu diesem Kostenansatz können entstehen bei nachträglichen Nutzungsänderungen der Wirtschaftsgüter in den Folgejahren.
Gerade bei Kraftfahrzeugen ist daher sowohl die Nutzung im Jahr des Abflusses der Leasing-Sonderzahlung als Betriebsausgabe als auch die zukünftige Nutzung innerhalb des gesamten Leasingzeitraums zu beachten.
Grundsätzlich ist erst einmal ein Betriebsausgabenabzug gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 EStG gegeben wenn im Zahlungsjahr der Leasing-Sonderzahlung die betriebliche Nutzung über 10 % liegt.
Die mögliche spätere Nutzungsänderung in Jahren nach der Zahlung, aber innerhalb des Zeitraums, für den die Leasing-Sonderzahlung geleistet wurde, kann eine Korrektur der betroffenen Steuerbescheide des Zahlungsjahres nach sich ziehen. Hierfür sind die möglichen Korrekturvorschriften zu untersuchen.
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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