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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (182 Worte)

betriebliche Leasingsonderzahlung

Betriebliche Leasingsonderzahlung im Rahmen der Einnahmenüberschussrechnung bei Nutzungsänderungen des Leasinggegenstands in Folgejahren

Eine Leasingsonderzahlung stellt nach Ansicht des BFH vorausgezahltes Nutzungsentgelt dar (Urteil vom 05.05.1994, VI R 100/93).

Bei Anwendung der Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 EStG können Steuerpflichtige bei entsprechender betrieblicher Nutzung des Wirtschaftsgutes die Leasingsonderzahlung im Zeitpunkt der Zahlung in voller Höhe als Betriebsausgabe abziehen (§ 11 Abs. 2 S. 1 EStG).

Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt nur bei einer Leasing-Vertragslaufzeit von mehr als fünf Jahren. In diesem Fall ist eine gleichmäßige Verteilung der Leasingsonderzahlung auf die betroffenen Jahre erforderlich (§ 11 Abs. 2 Satz 3 EStG).

Fragen zu diesem Kostenansatz können entstehen bei nachträglichen Nutzungsänderungen der Wirtschaftsgüter in den Folgejahren.

Gerade bei Kraftfahrzeugen ist daher sowohl die Nutzung im Jahr des Abflusses der Leasing-Sonderzahlung als Betriebsausgabe als auch die zukünftige Nutzung innerhalb des gesamten Leasingzeitraums zu beachten.

Grundsätzlich ist erst einmal ein Betriebsausgabenabzug gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 EStG gegeben wenn im Zahlungsjahr der Leasing-Sonderzahlung die betriebliche Nutzung über 10 % liegt.

Die mögliche spätere Nutzungsänderung in Jahren nach der Zahlung, aber innerhalb des Zeitraums, für den die Leasing-Sonderzahlung geleistet wurde, kann eine Korrektur der betroffenen Steuerbescheide des Zahlungsjahres nach sich ziehen. Hierfür sind die möglichen Korrekturvorschriften zu untersuchen.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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Samstag, 27. April 2024

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